Ab dem 01.10.2022 erhöht sich der Mindestlohn von aktuell 10,45 Euro auf 12,00 Euro, zudem wird die Minijobgrenze von 450,00 Euro auf 520,00 Euro angehoben. Durch die Erhöhung der Verdienstgrenze für Minijobber verschiebt sich auch die Verdienstgrenze für den Midijob.
Die derzeitige Höchstgrenze von 1.300,00 Euro wird ab Oktober 2022 auf 1.600,00 Euro angehoben. Die neue Midijobgrenze liegt zwischen 520,01 Euro und 1.600,00 Euro, zuvor lag diese zwischen 450,01 Euro und 1.300,00 Euro.
Mitarbeiter in Vollzeit (40,00 Std/Woche) müssen dann ein Gehalt von 2.078,40 Euro erhalten, sodass der Mindestlohn eingehalten wird, ausgenommen sind folgende Personengruppen Auszubildene, duale Ausbildungen und Pflichtpraktikanten.
Der Bundesrat hat der Inflationsausgleichsprämie zugestimmt, das bedeutet, dass Sie als Arbeitgeber die Möglichkeit haben, Ihren Angestellten eine Prämie in Höhe von maximal 3.000,00 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei auszuzahlen, die wichtigsten Informationen in Kürze:
Der Begünstigungszeitraum ist befristet vom 01. Oktober 2022 – 31. Dezember 2024.
In diesem Zeitraum sind Zahlungen der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bis zu einem Betrag von 3.000,00 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei möglich.
Die Inflationsausgleichsprämie muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Jeder Arbeitgeber kann die Steuer- und Abgabenfreiheit für solche Zahlungen nutzen.
Die Zahlung ist möglich an alle Personengruppen, bei Minijobber berührt diese Zahlung nicht die Minijobgrenze und bei Midijobber nicht die Gleitzonengrenze.